Geimpft, getestet, genesen – die Bedingungen für den Vereinsbetrieb

In einem Rundschreiben erläutert der 1. Vorsitzende die Bedingungen für die Wiederaufnahme des Vereinsbetriebs:

Liebe Unioner!

Pünktlich zum Ende der Sommerferien möchten wir an diesem Donnerstag (5.8.2021) wieder mit unserem Jugendtraining und unseren Vereinsabenden beginnen. Ganz ohne Auflagen ist dieses jedoch noch nicht möglich! Alle Personen müssen einen aktuellen Corona-Test nachweisen können, doppelt geimpft oder nachweislich genesen sein. Kinder und Jugendliche können sich von ihrer Schule einen Testnachweis ausstellen lassen, denn dort wird ja weiterhin fleißig getestet werden! Außerdem muss an jedem Abend eine Anwesenheitsliste geführt werden.

Für Sportveranstaltungen im Innenbereich gilt, dass die Personenzahl von der Raumgröße abhängig ist. Hier gilt eine Begrenzung von einer Person auf 10 Quadratmetern. Die genaue Quadratmeterzahl des kleinen Saales im HH-Haus werde ich am Donnerstag nachmessen – 10 bis 12 Personen sind aber mit Sicherheit kein Problem!

Ich hoffe, dass ihr euch von den Einschränkungen nicht abschrecken lasst und würde mich freuen, wenn der eine oder die andere am Donnerstag den Weg ins HH-Haus findet. Um 17 Uhr startet das Jugendtraining und um 19 Uhr der Vereinsabend.

Mit schachlichen Grüßen

Philipp Roselius (1. Vorsitzender, SK Union-Eimsbüttel)

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