Schachklub Union-Eimsbüttel
e.V. von 1871

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Turnierordnung (TO) des Hamburger Schachverbands e.V.
§ 2 Allgemeine Spielgenehmigung
Hamburger Einzelmeisterschaft und
Aufstiegsturniere
§ 3 Hamburger Einzelmeisterschaft und Aufstiegsturniere
§ 4 Spielberechtigung bei der Hamburger Einzelmeisterschaft
sowie den Aufstiegsturnieren.
§ 6 Ermittlung des Hamburger Einzelmeisters
§ 7 Abstieg bei der Hamburger Einzelmeisterschaft
§ 9 Nichtantritt trotz Meldung sowie Rücktritt vom Turnier
Hamburger
Mannschaftsmeisterschaft
§ 14 Einsatz von Spielern der Bundesligen, Oberliga Nord und
Landesliga
§ 15 Einsatz von Ersatzspielern in der Stadtliga bis 2.
Kreisklasse
§ 17 Abgabe der Mannschaftsaufstellung
§ 18 Fehler bei der Mannschaftsaufstellung
§ 19 Spieltermine, Spielbeginn und Spielort
§ 20 Bedenkzeit und Spieldauer
§ 21 Wertung und Spielergebnisse
§ 22 Nichterscheinen zum Mannschaftskampf
Blitzschachmeisterschaften
§ 24 Hamburger Blitzschach-Mannschaftsmeisterschaft
§ 25 Hamburger Blitzschach-Einzelmeisterschaft
§ 26 Hamburger Pokal-Einzelmeisterschaft (Daehne-Pokal)
§ 27 Hamburger Pokal-Mannschaftsmeisterschaft
§ 28 Verhalten der Spieler
§ 29 Allgemeine Bestimmungen
§ 30 Sach- und Ehrenpreise
§ 32 Protest und Berufung
§ 33 Bußen, Maßregelungen
Praeambel
Diese Turnierordnung regelt alle
Turniere des Hamburger Schachverbandes e.V.
Die Ordnungsbestimmungen haben
fuer Mitglieder des Hamburger Schachverbandes bei allen Turnieren
innerhalb und ausserhalb des Geltungsbereichs des Hamburger
Schachverbandes Gueltigkeit.
Sie gliedert sich in:
1. Teil
Allgemeines...........................................................................................§§
1 + 2,28 - 35
2. Teil Hamburger
Einzelmeisterschaft und
Aufstiegsturniere...............................§§ 3 - 9
3. Teil Hamburger
Mannschaftsmeisterschaft......................................................§§
10 - 23
4. Teil
Blitzschachmeisterschaften.......................................................................§§
24 + 25
5. Teil
Pokalmeisterschaften................................................................................§§
26 + 27
Der Hamburger
Schachverband e.V. richtet folgende Turniere aus:
1. Hamburger
Einzelmeisterschaft..............................................................(HEM)
2. Hamburger
Mannschaftsmeisterschaft..................................................(HMM)
3. Hamburger
Blitzschach-Einzelmeisterschaft........................................(HBEM)
4. Hamburger
Blitzschach-Mannschaftsmeisterschaft............................(HBMM)
5. Hamburger
Pokal-Einzelmeisterschaft (Daehne -
Pokal)...................(HPEM)
6. Hamburger
Pokal-Mannschaftsmeisterschaft.......................................(HPMM)
Der Hamburger Schachjugendbund
(HSJB), der Referent fuer Damenschach und der Referent fuer
Seniorenschach regeln ihren Spielbetrieb in eigener
Verantwortung.
§ 2 Allgemeine
Spielberechtigung
Zu allen Meisterschaften mit
Ausnahme der Pokal-Einzelmeisterschaft sind nur Spieler
zugelassen, die Mitglieder in einem dem Hamburger
Schachverband e.V. angeschlossenen Verein sind, fuer die ein
gueltiger Spielerpass vorliegt und die keiner Sperre
unterliegen oder fuer die der Landesturnierleiter eine
vorlaeufige Spielgenehmigung erteilt hat.
Einzelspieler und Mannschaften
duerfen ohne vorherige Zustimmung des Verbandes nicht an
Turnieren, Mannschaftskaempfen und Veranstaltungen von
Organisationen teilnehmen, die vom Hamburger Schachverband
nicht anerkannt oder gesperrt sind. Zuwiderhandlungen koennen
mit Strafen bis zur Sperre geahndet werden.
Hamburger Einzelmeisterschaft und
Aufstiegsturniere
§ 3 Hamburger
Einzelmeisterschaft und Aufstiegsturniere
Die Hamburger Einzelmeisterschaft
sowie die Aufstiegsturniere werden jaehrlich in 5 Klassen
(Meister-Klasse, Liga, A-Klasse, B-Klasse, C-Klasse)
ausgerichtet. Der Landesturnierleiter kann bei Bedarf Klassen
zusammenlegen.
Er hat die Turniere zeitgerecht
auszuschreiben. Die Ausschreibung muss den Vereinen
spaetestens 4 Wochen vor Meldeschluss zugegangen sein.
§ 4 Spielberechtigung bei der
Hamburger Einzelmeisterschaft sowie den Aufstiegsturnieren
1. In der Meisterklasse sind
spielberechtigt:
a) die 6 Erstplazierten der
Meister-Klasse des Vorjahres,
b) die 2 Erstplazierten einer jeden
Gruppe der Liga-Klasse des Vorjahres
c) der Sieger der
Pokal-Einzelmeisterschaft des Vorjahres
d) der Jugendmeister des Vorjahres
e) Großmeister und Internationale
Meister
2. In der Liga sind spielberechtigt:
a) Spieler, die aus der Meister-Klasse
des Vorjahres abgestiegen sind,
b) Die 2 Erstplazierten einer jeden
Gruppe der A-Klasse des Vorjahres,
c) 2.-4. Plazierten der Endrunden um
die Hamburger Pokal-Einzelmeisterschaft des Vorjahres
d) Spieler, die im Vorjahr in der Liga
mindestens 40 % der möglichen Punkte erzielt haben,
e) Die Hamburger Damenmeisterin des
Vorjahres
3. In der A-Klasse sind spielberechtigt:
a) Spieler, die aus der Liga des
Vorjahres abgestiegen sind,
b) die 2 Erstplazierten einer jeden
gruppe der B-Klasse des Vorjahres,
c) Spieler, die im Vorjahr in der
A-Klasse mindestens 40 % der möglichen Punkte erzielten
4. In der B-Klasse sind spielberechtigt:
a) Spieler, die aus der A-Klasse des
Vorjahres abgestiegen sind,
b) die 2 Erstplazierten einer jeden
Gruppe der C-Klasse des Vorjahres,
c) Spieler, die im Vorjahr in der
B-Klasse mindestens 40 % der möglichen Punkte erzielten
5. In der C-Klasse sind sämtliche
Mitglieder der Vereine spielberechtigt, sofern sie sich nicht
für eine der vorstehenden Klassen qualifiziert haben.
6. Für den Fall, dass das Spielrecht für
das laufende Jahr nicht wahrgenommen wird, bleibt das Anrecht
für ein jahr erhalten. Letzteres gilt nicht für den
Aufstieg in die Meisterklasse.
7. Der Landesturnierleiter ist berechtigt,
auf Antrag eines Vereins in besonderen Fällen Freiplätze zu
vergeben.
Die Turnierform und die Bedenkzeit bei
Einzelturnieren wird durch die Ausschreibung des
Landesturnierleiters geregelt.
§ 6 Ermittlung des Hamburger
Einzelmeisters
1. Der Sieger der Meister-Klasse ist
Hamburger Einzelmeister des laufenden Jahres
2. Über die Plazierung in den Turnieren
entscheidet die Punktzahl , danach die 1. Feinwertung gemäß
der Turnierausschreibung, dann die Zahl der gewonnenen
Partien. Bei abermaligen Gleichstand entscheidet in der
Meister-Klasse über die Meisterschaft ein doppelrundiges
Blitzturnier der Gleichplazierten, die anderen Plätze und
die Plätze in den anderen Klassen werden ggf. geteilt.
§ 7 Abstieg bei der Hamburger
Einzelmeisterschaft
1. Aus der Hamburger Meister-Klasse
steigen sämtliche Spieler mit Ausnahme der 6 Erstplazierten
ab.
2. Aus den übrigen Klassen steigen
sämtliche Spieler ab, die weniger als 40 % der möglichen
Punkte erzielt haben.
Meldungen zu den vorgenannten Turnieren
können nur durch die Vereine auf dem Meldebogen des
Hamburger Schachverbandes e.V. erfolgen. Spieler, die bisher
noch nicht an Turnieren teilgenommen oder länger als 2 Jahre
pausiert haben, werden durch den Spielausschuss eigestuft.
Eine Einstufung in die Hamburger Meisterklasse ist nur in
Ausnahmefällen bei Nachweis einer entsprechenden
Qualifikation möglich. § 4 Ziffer 7 bleibt unberührt.
§ 9 Nichtantritt trotz Meldung
sowie Rücktritt vom Turnier
Spieler, die vor Ende eines Turniers
zurücktreten, steigen grundsätzlich ab. Tritt ein
gemeldeter Spieler zu einem Turnier nicht an, so gilt dies
als Rücktritt. der Landesturnierleiter kann unabhängig
davon den betreffenden Spieler befristet sperren und mit
einer Geldstrafe bis zu Euro 50,- belegen.
Hamburger Mannschaftsmeisterschaft
§ 10 Spielberechtigung
bei der Mannschaftsmeisterschaft
An der Hamburger
Mannschaftsmeisterschaft dürfen nur Vereinsmannschaften,
deren Vereine dem Hamburger Schachverband e.V. angehören,
teilnehmen.
Der Landesturnierleiter hat die
Turniere zeitgerecht auszuschreiben. Die Ausschreibung muss
den Vereinen vier Wochen vor Meldeschluss zugegangen sein.
Bei den Hamburger
Mannschaftsmeisterschaften wird in folgenden Klassen
gespielt:
Landesliga, Stadtliga,
Bezirksliga, Kreisliga, 1. Kreisklasse, 2. Kreisklasse.
Der Landesturnierleiter ist
berechtigt, bei Bedarf weitere Spielklassen einzurichten,
sowie die notwendigen Maßnahmen, insbesondere die
Durchführung von Stichkämpfen anzuordnen.
In der Landesliga wird in einer
Gruppe mit 10 Mannschaften gespielt.
Die Erstplazierte steigt in die
Staffel-Nord der Oberliga-Nord auf.
Die beiden Letztplazierten
steigen in die Stadtliga ab.
In der Stadtliga wird in 2
Parallelgruppen mit je 10 Mannschaften gespielt. Der
Erstplazierte jeder Gruppe steigt in die Landesliga auf. Die
beiden Letztplazierten jeder Gruppe steigen in die
Bezirksliga ab.
In der Bezirksliga wird in
jeweils 4 Parallelgruppen mit je 10 Mannschaften gespielt.
Der Erstplazierte jeder Gruppe steigt in die Stadtliga auf.
Die beiden Letztplazierten steigen in die Kreisliga ab.
In der Kreisliga wird in jeweils
4 Parallelgruppen mit je 10 Mannschaften gespielt. Die beiden
Erstplazierten jeder Gruppe steigen in die Bezirksliga auf.
Die beiden Letzplazierten jeder Gruppe steigen in die 1.
Kreisklasse ab.
In der 1. Kreisklasse wird in
jeweils 4 Parallelgruppen mit je 10 Mannschaften gespielt.
Die beiden Erstplazierten jeder Gruppe steigen in die
Kreisliga auf. Für die 1. Kreisklasse trifft der
Landesturnierleiter vor Beginn der Mannschaftskämpfe die
für den Abstieg maßgebenden Regelungen entsprechend der
Zahl der 2. Kreisklasse Gruppen und teilt sie den Vereinen
mit.
Die 2. Kreisklasse umfaßt
soviele Parallelgruppen wie nötigt. Für die 2. Kreisklasse
trifft der Landesturnierleiter vor Beginn der
Mannschaftskaempfe die für den Aufstieg maßgebenden
Regelungen und teilt sie den Vereinen mit.
Sind in den Spielklassen Plätze
frei, so werden diese nach Beendigung der Mannschaftskämpfe
durch die jeweils 2., 3., 4. etc. Plazierten der tiefer
spielenden Klassen aufgefüllt (§ 21 Abs. 1 gilt
entsprechend). Muß die Landesliga mehr als einen Absteiger
aus der Oberliga-Nord aufnehmen, so wird für den
zusätzlichen Abstieg nach obigen Schema, in umgekehrter
Reihenfolge verfahren.
Sollte die Landesliga mehr als
als einen Absteiger aus der Oberliga-Nord aufnehmen müssen,
es aber durch Abmeldung von Mannschaften Freiplätze geben,
so ist der Landesturnierleiter berechtigt für Ausgleich zu
sorgen.
Sind Stichkämpfe nötig, so
werden diese durch den Landesturnierleiter festgesetzt. Sie
zählen als der letzten normalen Runde nachfolgende Runden
(d.h. im Normalfall als Runde 10, 11 usw.)
In den Spielklassen Stadtliga
abwaerts sind die Mannschaften so einzuteilen, dass nach
Möglichkeit Mannschaften des gleichen Vereins in
verschiedenen Parallelgruppen spielen.
Spielen mehrere Mannschaften
eines Vereins in einer Spielgruppe, so sind die Paarungen so
zu setzen, dass diese Mannschaften in den ersten Runden
aufeinandertreffen.
Wünscht ein Verein eine weitere
Mannschaft spielen zu lassen, so kann diese nur in der
niedrigsten Spielklasse beginnen. Dies gilt auch für
Mannschaften neu gegründeter oder erstmals an den Hamburger
Mannschaftskämpfen teilnehmender Vereine. Bis zu 14 Tage vor
dem festgelegten Meldeschluß nach § 13 kann ein Verein den
freiwilligen Abstieg seiner Mannschaft aus einer oder
mehreren Spielklassen erklären. Der Landesturnierleiter
bestimmt in diesem Fall aus der tieferen Klasse nach obigen
Regeln einen weiteren Aufsteiger.
Die Teilnahme an den Hamburger
Mannschaftsmeisterschaften ist dem Landesturnierleiter bis zu
dem von ihm festgesetzten Termin zu melden und zwar unter
Angabe des Namens des Vereins, des Spielortes, der Anschrift
und Tel.-Nr. der / des Mannschaftsführer(s) sowie der zu den
Mannschhaften gehörenden Spieler in numerierter Rangfolge
unter Angabe des Familiennamens, Vornamens und der
Spielerpaßnummer. Mit gleichen Angaben sind die
Reservespieler zu melden.
Jede Mannschaft besteht aus 8 Spielern
sowie bis zu 2 Ersatzspielern. Die 1.Mannschaft eines Vereins
erhält die Ranglisten Nr. 1 bis 8 und eventuell 9 und 10.
Die 2. Mannschaft eines Vereins erhält die Ranglisten Nr. 11
bis 18 und eventuell 19 und 20. Diese Regelung findet
entsprechende Anwendung auf die 3. und folgende Mannschaften.
Jeder Verein ist darüberhinaus
berechtigt, im Anschluß an die Rangliste der letzten
Mannschaft Reservespieler zu melden. Für Mannschaften der
Landesliga können statt 2 bis zu 6 Ersatzspieler gemeldet
werden. Diese Spieler können auch in den Ranglisten unterer
Mannschaften gemeldet werden. Nachmeldungen zur Landesliga
sind ausgeschlossen.
Die Rangliste ist für das laufende
Spieljahr verbindlich. Die Spieler müssen bei den
Mannschaftskämpfen in der in der Rangliste aufgeführten
Reihenfolge antreten. Ein Brettausch ist nicht zulässig.
§ 14 Einsatz von Spielern der
Bundesligen, Oberliga-Nord und Landesliga
Spieler, die in den Bundesligen, der
Oberliga-Nord oder der Landesliga als Ersatzspieler
eingesetzt wurden, verlieren für die gleiche Runde die
Spielberechtigung in allen tiefer eingestuften Mannschaften.
In der Bundesliga gilt ein Wochenende als eine Runde.
Spieler, die insgesamt dreimal (Partien)
in den Bundesligen, der Oberliga-Nord oder der Landesliga als
Ersatzspieler eingesetzt wurden, dürfen in den anderen
Mannschaften nicht mehr spielen.
§ 15 Einsatz von Ersatzspielern
in der Stadtliga bis 2. Kreisklasse
Fehlt ein gemeldeter Spieler einer
Mannschaft, so ist es zulässig, das entsprechende Brett
unter Namensnennung des vorgesehenen Spielers frei zu lassen
(§ 22 Satz 1 gilt entsprechend) oder aber einen gemeldeten
Ersatzspieler entsprechend seinem Ranglistenplatz
einzusetzen. Es ist fernen zulässig, auf Spieler
zurückzugreifen, die in einer niedrigeren Klasse oder als
Reservespieler gemeldet wurden. Jeder dieser Spieler ist
entsprechend seiner Ranglistennummer einzureihen und darf
höchstens insgesamt dreimal in einer höheren Klasse
als Ersatzspieler aufgestellt werden.
Kein Spieler darf für mehrere in derselben
oder in Parallelklassen spielenden Mannschaften
eingesetzt werden.
Falls mehrere Mannschaften eines Vereins
in derselben oder in Parallelklassen spielen und sie die
letzten Mannschaften des Vereins sind, gilt folgende
Regelung: der Einsatz von Ersatzspielern wird geregelt, als
ob die Mannschaften in verschiedenen Klassen, entsprechend
ihrer numerischen Rangfolge, spielen würden.
Reservespieler, die gemäß § 13 Abs. 2
der Turnierordnung gemeldet wurden, dürfen in der am
niedrigten eingestuften Mannschaft beliebig oft, in
Mannschaften der hoeheren Klassen insgesamt dreimal
eingesetzt werden.
Jeder Verein ist berechtigt, für jede
seiner Mannschaften einen Spieler mit einer A-Nummer
nachzumelden. § 12 der Turnierordnung gilt entsprechend. Die
Nachmeldung ist ausgeschlossen für Mannschaften, die in der
Landesliga spielen. Der Spieler mit der A-Nummer wird in der
Rangliste hinter dem Spieler mit der gleichen
Ranglistennummer eingereiht (Beispiel 2a hinter 2) und ist
nur für die gemeldete Mannschaft spielberechtigt.
Es ist ferner möglich, beliebig viele
Reservespieler nachzumelden, diese sind entsprechend an die
Rangliste anzufügen. Nachmeldungen sind auf der
Spielberichtskarte zu vermerken und außerdem spätestens am
gleichen Tage mit zusätzlicher Post an den
Landesturnierleiter zu melden.
§ 17 Abgabe der
Mannschaftsaufstellung
Die Mannschaftsmeldung erfolgt durch den
Mannschaftsführer. In der Landesliga wird die Aufstellung
von ihm spätestens 15 Minuten vor dem festgesetzten
Wettkampfbeginn an den Schiedsrichter übergeben. Eine
spätere Meldung führt zu einem entsprechenden
Bedenkzeitabzug bei allen Spielern dieser Mannschaft. In den
Klassen unter der Landesliga, von der Stadtliga bis zur 2.
Kreisklasse übergibt der Mannschaftsführer die Aufstellung
bis zum festgesetzten Wettkampfbeginn dem gegnerischen
Mannschaftsführer.
Die Mannschaftsaufstellung kann nach
Aushändigung nicht mehr geändert werden.
Wird die Mannschaftsaufstellung nicht vor
Wettkampfbeginn übergeben, so sind die Uhren dieser
Mannschaft in Gang zu setzen. Fehlen beide
Mannschaftsaufstellungen, so sind die Uhren der Spieler mit
den weißen Steinen in Gang zu setzen.
§ 18 Fehler bei der
Mannschaftsaufstelung
Brettausch zieht den Verlust der Partien
aller zu tief eingesetzten Spieler nach sich. Ein Spieler ist
dann zu tief eingesetzt, wenn über ihm ein Spieler mit einer
hoeheren Ranglistennummer eingesetzt ist.
Der Einsatz nicht für die Mannschaft
berechtigter Spieler zieht den Verlust der Partie des
betreffenden Spielers sowie aller unter ihm eingesetzten
Spieler nach sich.
Die Aufstellung von nicht für den Verein
spielberechtigten Spielern (Verstoß gegen die
Spielerpaß-Ordnung) hat den Verlust sämtlicher Partien
dieser Mannschaft zur Folge.
§ 19 Spieltermine, Spielbeginn
und Spielort
Die Wettkämpfe der Landesliga werden
Sonntags ausgetragen, sie beginnen grundsätzlich um 10.00
Uhr. Entsprechend der DSB-TO können Wettkämpfe um bis zu
einer Stunde vor- bzw. zurückverlegt werden.
Sämtliche Wettkämpfe, ausgenommen die
der Landesliga, sind werktags auszutragen. Die Spiele haben
um 19.00 Uhr zu beginnen. Die Mannschaftsführer haben dafür
Sorge zu tragen, daß zu diesem Zeitpunkt die Uhren zu laufen
beginnen. Sind Uhren, Spielmaterial oder Formulare zu diesem
Zeitpunkt nicht bereitgestellt, so geht die Zeit bis zur
Bereitstellung zu Lasten des gastgebenden Vereins.
Der gastgebende Verrein ist berechtigt,
den Spieltermin zu bestimmen, und zwar innerhalb der vom
Landesturnierleiter ausgeschriebenen Zeitspanne. Der Termin
kann nur verlegt werden, wenn der neue Termin innerhalb oder
vor der vom Landesturnierleiter ausgeschriebenen Zeitspanne
liegt und der Gegner mit der Verlegung einverstanden ist.
Terminverlegungen müssen dem Landesturnierleiter und dem
Turnierleiter unverzüglich gemeldet werden.
Verlegt ein Verein während der laufende
Spielsaison sein in der Meldung angegebenes Spiellokal, so
hat er dies den gegnerischen Vereinen, dem
Landesturnierleiter und dem jeweiligen Turnierleiter
unverzüglich mitzuteilen. Wird eine derartige Mitteilung
unterlassen, so muß der gastgebende Verein sämtliche
dadurch eintretende Nachteile tragen.
§ 20 Bedenkzeit und Spieldauer
Die Bedenkzeit beträgt 40 Züge in 2
Stunden (1. Zeitkontrolle) und weitere 20 Züge in einer
Stunde (2. Zeitkontrolle). Danach müssen die
verbleibenden Züge innerhalb einer halben Stunde
ausgeführt werden. Die Gesamtspieldauer beträgt sieben
Stunden ohne zwischenzeitliche Unterbrechung.
2. Stadtliga bis 2. Kreisklasse
Die Bedenkzeit beträgt für 40 Züge
2 Stunden (Zeitkontrolle). Danach müssen die
verbleibenden Züge innerhalb von 30 Minuten ausgeführt
werden. Die Gesamtspieldauer beträgt 5 Stunden ohne
zwischenzeitliche Unterbrechung.
Die Zeitkontrolle gilt als erreicht, wenn
bei einem Spieler das Blättchen gefallen ist. Erst danach
werden entweder
- durch einen der Spieler,
- durch einen Mannschaftsführer
- oder durch einen Schiedsrichter
die Uhren um jeweils 30 Minuten
vorgestellt.
Wenn der Mannschaftskampf ohne neutralen
Schiedsrichter gespielt wird, d.h. die Mannschaftsführer als
Schiedsrichter fungieren, wird die Endspurtphase beendet
entsprechend den "FIDE-Regeln für die Endspurtphase
ohne Anwesenheit eines Schiedsrichters" (Anhang D der
FIDE-Regeln). Schiedsrichter ist in diesem Fall der
zuständige Turnierleiter, an den die entsprechenden
Unterlagen unverzüglich zu senden sind. Der Antrag ist
spätestens am zweiten Tag (Poststempel) nach dem Kampf
abzusenden. Spätere Anträge sind ungültig und die Partie
wird als verloren für den Antragsteller gewertet.
§ 21 Wertung und Spielergebnisse
Diejenige Mannschaft, die mehr als 4
Brettpunkte erzielt hat, erhält 2 Mannschaftspunkte, die
Mannschaft, die 4 Brettpunkte erzielt hat, 1
Mannschaftspunkt, die Mannschaft, die weniger Brettpunkte
erzielt hat, erhält 0 Mannschaftspunkte. Für die Rangfolge
entscheiden zunächst die Mannschaftspunkte, bei Gleichstand
die Summe der Brettpunkte. Sind auch diese gleich, so
entscheidet die Berliner-Wertung. Ergibt auch diese einen
Gleichstand, so entscheidet über Auf- und Abstieg ein
Entscheidungskampf, dessen Durchführung der
Landesturnierleiter regelt.
Jeder Verein hat das Spielergebnis auf
seiner Spielberichtskarte unverzüglich dem Verband zu
melden. Die Spielberichtskarte muß ausreichend frankiert per
Post abgeschickt werden. Ein Verein, der seine
Spielberichtskarte spätestens am zweiten Tag nach dem
Mannschaftskampf (Poststempel) nicht abgesandt hat, hat eine
Geldbuße von 10,- Euro zu zahlen.
§ 22 Nichterscheinen zum
Mannschaftskampf
Tritt ein Spieler zu einem
Mannschaftskampf nicht an, so hat der Verein eine Buße von
10,- Euro an den Verband zu zahlen. Tritt eine Mannschaft zu
einem Mannschaftskampf nicht an, so gilt der Wettkampf an
allen Brettern als verloren. Außerdem hat der Verein dieser
Mannschaft bei schuldhaftem Nichterscheinen eine Buße von
50,- Euro zu zahlen. Die Beweispflicht des Nichtverschuldens
obliegt dem Verein. Geht innerhalb von 8 Tagen nach dem
Spieltermin keine derartige Stellungnahme des Vereins beim
Verband ein, so wird schuldhaftes Verhalten angenommen. Wenn
besondere Umstände dies rechtfertigen, kann die Geldbuße
durch den Spielausschuß bis zu dem in der Satzung
vorgesehenen Höchstbetrag erhöht werden. Ferner kann der
Spielausschuß Zwangsabstieg (Aberkennung aller erzielten
Punkte) beschließen. Eine Mannschaft gilt als nicht
angetreten, wenn weniger als 4 spielberechtigte Spieler den
Wettkampf bestreiten.
Der Verein, der in der Paarungstabelle
zuerst genannt wird, ist Gastgeber und hat an den Brettern
mit gerader Zahl Weiß.
Blitzschachmeisterschaften
§ 24 Hamburger
Blitzschach-Mannschaftsmeisterschaft
Die Hamburger
Blitzschach-Mannschaftsmeisterschaft wird nach den geltenden
Bestimmungen der Blitzschach-Turnierordnung des deutschen
Schachbundes sowie der Ausschreibung des Landesturnierleiters
jährlich durchgeführt. Die Siegermannschaft des Turniers
ist Hamburger Blitzschach-Mannschaftsmeister des laufenden
Jahres. Die Vereine dürfen beliebig viele Mannschaften
stellen. Eine Mannschaft besteht aus 4 Spielern und bis zu
einem Ersatzspieler. Der Ersatzspieler wird unter Aufrücken
der Mannschaft hinten eingesetzt.
§ 25 Hamburger
Blitzschach-Einzelmeisterschaft
Die Hamburger
Blitzschach-Einzelmeisterschaft wird nach den geltenden
Bestimmungen der Blitzschach-Turnierordnung des Deutschen
Schachbundes sowie der Ausschreibung des Landesturnierleiters
jährlich durchgeführt. Der Sieger des Turniers ist
Hamburger Blitzschach-Einzelmeister des laufenden Jahres.
§ 26 Hamburger
Pokal-Einzelmeisterschaft (Dähne - Pokal)
Die Hamburger
Pokal-Einzelmeisterschaft (Dähne-Pokal) wird nach der
Turnierordnung des Deutschen Schachbundes sowie der
Ausschreibung des Landesturnierleiters jährlich
durchgeführt.
§ 27 Hamburger
Pokal-Mannschaftsmeisterschaft
Die Hamburger
Pokal-Mannschaftsmeisterschaft wird nach den geltenden
Bestimmungen der Turnierordnung des deutschen Schachbundes
sowie der Ausschreibung des Landesturnierleiters jährlich
durchgeführt. Die Siegermannschaft des Turniers ist
Hamburger Pokal-Mannschaftsmeister des betreffenden Jahres.
Die Vereine dürfen beliebig viele Mannschaften
stellen. Eine Mannschaft besteht aus 4 Spielern und bis zu 16
Ersatzspielern. Die Rangfolge ist zu jeder Runde frei
wählbar.
§ 28 Verhalten der
Spieler
Es ist den Spielern verboten,
sich während des Wettkampfes gedruckter, geschriebener oder
sonstiger Aufzeichnungen oder eines Computers zu bedienen
oder die Partie vor Abbruch auf einem anderen Brett zu
analysieren. Es ist gleichfalls verboten, zu Ratschlägen
oder Warnungen Dritter Zuflucht zu nehmen, gleichgültig ob
diese dazu aufgefordert wurden oder nicht. Es ist den Sielern
verboten, mehr als eine Partie zur gleichen Zeit zu spielen,
dies beinhaltet auch kampflose Nominierung. Zuwiderhandlungen
können mit Strafen gemäß § 33 geahndet werden.
§ 29 Allgemeine
Bestimmungen
Bei allen Turnieren des Hamburger
Schachverbandes besteht im Turniersaal Rauchverbot. Bei
Mannschaftskämpfen hat der gastgebende Verein das
Rauchverbot durchzusetzen. Das Rauchverbot kann nicht durch
Übereinkunft aller beteiligten umgangen oder ausgesetzt
werden. Zuwiderhandlungen trotz Aufforderung werden mit
Partieverlust (bzw. Verlust des gesamten Mannschaftskampfes)
geahndet.
Es gelten im übrigen die
Spielregeln des Weltschachbundes (FIDE) und die
Turnierordnung des Deutschen Schachbundes. Sie sind
Bestandteil dieser Turnierordnung, soweit diese nichts
anderes vorschreibt.
Es sei ausdrücklich noch
auf folgende Regelung hingewiesen:
1. Der Spieler,
der später als 1 Stunde nach offiziellem Spielbeginn
erscheint, hat seine Partie verloren. Erscheinen beide
Spieler um mehr als 1 Stunde verspätet, so wird die Partie
für beide als verloren gewertet.
2. Scheidet ein
Spieler vor Beendigung eines Turniers aus, so werden, wenn er
mindestens die Hälfte der zu spielenden Partien vollendet
hat, die restlichen ihm als verloren, dem Gegner als gewonnen
gewertet. Ist weniger als die Hälfte der zu spielenden
Partien von dem betreffenden Spieler durchgeführt worden,
werden die bereits gespielten Partien anulliert.
Hängepartien und kampflos gewonnenen Partien werden hierbei
nicht mitgezaehlt.
3. Bei den
Mannschaftskämpfen des Hamburger Schachverbandes e.V. sind
folgende Spielbedingungen durch den gastgebenden Verein zu
gewährleisten:
Das Spiellokal muß eine
ausreichende Größe haben sowie gut belüftet und
ggf. ausreichend beheizt sein. Es muß genügend
Bewegungsfreiheit für die Spieler bieten, die
Spieltische müssen ausreichend beleuchtet sein, die
Lichtquellen dürfen nicht blenden.
Im Spielsaal muß Ruhe
herrschen. Es dürfen keine Geräusche aus
Nebenräumen eindringen
Es müssen ausreichendes
Spiel- und Schreibmaterial sowie Schachuhren gestellt
werden. Die Uhren sind vor dem Kampf auf
Ganggenauigkeit zu prüfen. Auf der Vorderseite der
Partiezettel muß mindestens Raum für 40 Züge
vorhanden sein. Es muß für alle Spieler die gleiche
Art von Partieformular verwendet werden.
Während des Wettkampfes
soll für die Spieler die Möglichkeit bestehen
Kaffee und nichtalkoholische Getränke zu erwerben.
Zuwiderhandlungen können
gemäß § 33 geahndet werden.
-
§ 30 Sach- und
Ehrenpreise
Für Meisterschaften dürfen
lediglich Sach- und Ehrenpreise ausgesetzt werden.
Für jeden Wettkampf ist ein
Schiedsrichter zu bestellen. der Schiedsrichter hat die
notwendigen Entscheidungen unverzüglich zu treffen.
Oberster Schiedsrichter ist der
Landesturnierleiter. Er kann für bestimmte Wettkämpfe oder
allgemein Ersatzschiedsrichter bestellen. Wenn bei
Mannschaftskämpfen kein Schiedsrichter eingesetzt worden
ist, sind die Mannschaftsführer beider Vereine gemeinsam
Schiedsrichter des jeweiligen Wettkampfes.
Sollte es bei einem Streitfall zu
keiner einheitlichen Entscheidung der beiden
Mannschafrtsführer kommen, so entscheidet der zuständige
Turnierleiter.
§ 32 Protest und
Berufung
Der gemäß Geschäfts- und
verfahrensordnung zuständige Turnierleiter ist auch
Schiedsrichter dieses Turniers. Er entscheidet auf Antrag
oder auf grund eigener Feststellungen bei Verstößen gegen
die Turnierordnung oder Spielregeln erstinstanzlich. Die
Entscheidung ist dem Betroffenen schriftlich unter Hinweis
auf den weiteren Rechtsweg unverzüglich mitzuteilen.
Gegen die Entscheidung des
zuständigen Turnierleiters ist Berufung beim Turniergericht
zulässig.
Die Berufung muß innerhalb von 8
Tagen (Poststempel) schriftlich eingelegt werden; sie muß
enthalten:
zeitgleich mit der Berufung ist
eine Berufungsgebühr von 50,- Euro auf das Konto des
Hamburger Schachverbands einzuzahlen.
Sind Berufung oder
Berufungsgebühr zu spät abgeschickt, gilt die Berufung als
nicht eingelegt.
Wird eine Berufung verworfen,
verfällt die Gebühr zugunsten der Verbandskasse, wird der
Berufung entsprochen, werden die Gebühren zurückgezahlt.
Entscheidungen des
Turnierleiters, Landesturnierleiters oder des Turniergerichts
können beim Hamburger Verbandsschiedsgericht nicht
angefochten werden, es sei denn deren Entscheidungen beruhen
auf einer Verletzung des Grundgesetzes, allgemein zwingender
gesetzlicher Vorschriften oder aber einer Nichteinhaltung der
Vorschriften der Satzung oder der Turnierordnung. Das Schiedsgericht
des Hamburger Schachverbandes e.V. darf auch in
diesen Fällen erst angerufen werden, wenn sämtliche andere
Rechtsmittel ausgeschöpft sind.
Die Entscheidung des
Turniergerichts ist insofern endgültig.
Für Rechtsstreitigkeiten ist der
ordentliche Rechtsweg grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 33 Bußen,
Maßregelungen
1. Der
Schiedsrichter (Turnierleiter) kann gegenüber Einzelspielern
und Mannschaften wegen Verstoßes gegen die Turnierordnung
und unportlichen Verhaltens die nach den FIDE-Regeln
vorgesehenen Maßnahmen ergreifen. Der Landesturnierleiter
kann darüberhinaus Geldbußen bis zu der in der Satzung
festgelegten Höhe verhängen. Auf Antrag des
Landesturnierleiters kann der Spielausschuß Sperren
bis zu der Satzung festgelegten Höhe beschließen.
2. Für
Geldbußen oder Geldstrafen, die gegen Spieler oder
Mannschaften laut dieser Turnierordnung verhängt werden,
haften die Vereine der betreffenden Spieler oder Mannschaften
gegenüber dem Hamburger Schachverband e.V.
gesamtschudnerisch.
Die Hamburger Spielerpaß-Ordnung
ist Bestandteil dieser Turnierordnung
Diue Turnierordnung tritt nach
Genehmigung durch den Vorstand des Hamburger Schachverband
e.V. mit Wirkung vom 1. Oktober 2001 in Kraft
Hamburg. den 30. September 2001
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