Schachklub Union-Eimsbüttel e.V. von 1871


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Hamburger Spielerpassordnung

 

1. Der Landesverband kann fuer seine spielaktiven Mitglieder Spielerpaesse ausstellen lassen. Im uebrigen steht es dem Landesverband frei, zum Nachweis der Spielgenehmigung auf Spielerpaesse oder Kopien der Vereinsmitgliederlisten zurueckzugreifen.

2. Fuer jedes Mitglied im Hamburger Schachverband e.V. (HHSchV) muss ein Eintrag in der Mitgliederliste des DSB bestehen.

3. Die Mitgliederliste des DSB sowie die Spielerpaesse werden von der Zentralen Passstelle des DSB (ZPS) ausgestellt. Jeder Verein erhaelt ueber den Beauftragten des Landesverbandes einen Auszug in Form einer Vereinsmitgliederliste. Antragsteller fuer Aenderungen der Mitgliederliste ist der zustaendige Verein.

Die Antraege muessen ueber den Landesverband laufen. Ein Antrag muss folgende Angaben enthalten:

1) Vereinsnummer, Name und Vorname

2) Geburtsdatum und Geburtsort

3) Wohnort, Strasse und Hausnummer

4) Geschlecht

5) Staatsangehoerigkeit

6) Verein

7) Funktion im Verein

8) Unterschrift des Spielers

9) Unterschrift des Vereins

4. Der Spielerpass oder eine Kopie der aktuellen Vereinsmitgliederliste sind bei Einzel- und Mannschaftskaempfen sowie Lehrgaengen stets vorzulegen. Werden Spielerpass oder Mitgliederliste nicht vorgelegt, kann der Veranstaltungsleiter die nachtraegliche Vorlage innerhalb einer Woche nach Beendigung der Veranstaltung verlangen. Geschieht das nicht oder war zum Zeitpunkt der Veranstaltung kein Eintrag fuer den zustaendigen Verein in der Mitgliederliste vorhanden, hat der betreffende Spieler seinen Kampf verloren. Wird in einem Mannschaftskampf ein nicht spielberechtigter Spieler eingesetzt, hat der Verein den Mannschaftskampf an allen Brettern verloren.

5. Ein Spieler ist im Bereich des DSB nur fuer den Verein spielberechtigt, in dessen Mitgliederliste er eingetragen ist. Er kann im DSB nur fuer diesen Verein Mannschaftsmeisterschaftskaempfe bestreiten und kann nur an offiziellen Meisterschaften der diesem Verein uebergeordneten Organisationen (Landesverband) teilnehmen.

Ausgenommen von dieser Regelung ist das Erteilen von Gastspielgenehmigungen im Frauen-Spielbetrieb.

6. Will ein Spieler fuer einen anderen als den bisherigen Verein seine offiziellen Kaempfe bestreiten (Wechsel der Spielgenehmigung), muss er das dem alten Verein gegenueber schriftlich erklaeren. Der neue Verein muss beim bisherigen Verein die Loeschung des Datensatzes beantragen. Die Loeschung des Datensatzes durch den alten Verein hat innerhalb von drei Wochen (gerechnet vom Datum des Poststempels der Anforderung) zu erfolgen.

7. Der Landesturnierleiter kann eine vorlaeufige bis zum Ende des Spieljahres befristete Spielgenehmigung ausstellen.

8. Antraege auf Aenderung der Spielgenehmigung muessen mit Poststempel spaetestens zum 15. Juli vom Landesverband an die ZPS abgesandt sein. Neueintragungen in der Mitgliederliste koennen bis zum 15. Januar und 15. Juli ueber den Landesverband bei der ZPS beantragt werden.

Vereine haben Ihre Meldungen spaetestens bis zum 30.06 bzw. 30.12. eines Jahres an den zustaendigen Paßstellenleiter zu richten (Postaufgabestempel)

9. Nach Beendigung der Mitgliedschaft hat der Verein spaetestens bis zum 30.Juni die Loeschung in der Mitgliederliste ueber den Landesverband bei der ZPS schriftlich zu beantragen. Die Beitragspflicht gegenueber dem DSB und dem Hamburger Schachverband bleibt bis zur Loeschung bestehen.

10. Loeschungen von Mitglieder- und Vereinsdatensaetzen sind ausser per 15. Juli auch per 15. Januar eines Jahres zulaessig, wenn sie

a) zur Bereinigung der Datenbanken beitragen und

b) der Landesverband sicher ist, dass nicht gegen den Passus "Doppelspiel" verstossen wird.

Die Verantwortung fuer die Loeschungen liegt ausschliesslich beim Landesverband.

 

veroeffentlicht im INFO-Heft des HHSchV 08/ + 09/2004 (Landesturnierleiter)

 

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